
Warum das kein Vorteil, sondern oft ein doppeltes Schicksal ist
Immer wieder sorgen Gewalttaten durch geflüchtete Männer aus Syrien, Afghanistan oder Nordafrika für Empörung. Besonders dann, wenn Gerichte urteilen: schuldunfähig – Einweisung in die Psychiatrie statt Gefängnis. Für viele klingt das wie ein Freispruch zweiter Klasse. Doch was steckt wirklich dahinter?
Was heißt überhaupt schuldunfähig?
Nach deutschem Strafrecht (§ 20 StGB) ist jemand schuldunfähig, wenn er wegen einer psychischen Erkrankung oder schweren seelischen Störung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen – oder danach zu handeln. Dann gibt es keine Strafe, weil Strafe nur für bewusste, steuerbare Taten vorgesehen ist. Klingt nach Ausrede? Ist es nicht. Es ist ein Schutzmechanismus des Rechtsstaats.
Was regelt § 63 StGB?
Wer schuldunfähig ist, kann trotzdem gefährlich bleiben. Genau dafür gibt es den § 63 StGB: Er erlaubt die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, wenn davon auszugehen ist, dass die Person erneut schwere Taten begehen könnte. Das ist keine Strafe – sondern Sicherungsverwahrung im medizinischen Gewand.
Psychiatrie = Hotel? Von wegen.
Die Vorstellung, dass forensische Kliniken bequeme Alternativen zum Gefängnis sind, ist ein Märchen. Wer dort landet:
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hat keinen festen Entlassungstermin
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steht unter ständiger Überwachung
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wird therapeutisch behandelt, oft gegen den eigenen Willen
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lebt oft jahrelang isoliert
Die Psychiatrie kann härter sein als der Knast – vor allem, weil man nicht weiß, wann oder ob man überhaupt jemals wieder rauskommt.
Warum sind viele Geflüchtete betroffen?
Viele Täter aus Kriegsgebieten leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Psychosen oder Wahnvorstellungen – ausgelöst durch Krieg, Flucht, Folter, Isolation. Ihre Taten sind oft Ausdruck eines inneren Zusammenbruchs, nicht politisch oder religiös motiviert – auch wenn es nach außen so wirkt.
Kein „Bonus“ – sondern ein doppeltes Drama
Die Einweisung in die Psychiatrie ist kein Vorteil. Sie bedeutet für die Täter:
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dauerhafte Fremdbestimmung
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gesellschaftliche Stigmatisierung
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Verlust der Selbstbestimmung
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meist keine Perspektive auf Freiheit
Es ist ein zweites Schicksal – neben dem der Opfer.
Kein Mitleid, aber Verständnis
Schuldunfähigkeit ist keine Freikarte. Es ist ein rechtlich sauber begründeter Zustand, der schützt – nicht belohnt. Wer wirklich krank ist, gehört behandelt – nicht bestraft. Und wer gefährlich bleibt, wird gesichert – ohne Ablaufdatum. Das ist Recht. Kein Skandal.
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